Die Berichterstattung über Angriffe auf Rettungskräfte und/oder Polizeikräfte häufen sich. Neben bereits durchgeführten Gesetzesänderungen hat der Gesetzgeber nunmehr mit Beschluss vom 27.04.2017 einen höheren Strafrahmen für derartige Angriffe beschlossen.
Die staatlichen Schutzorgane sollen den Bürgern einerseits offen und freundlich gegenübertreten und deeskalierend wirken, so dass eine Aufrüstung mit Schutzbeklaeidung etc. in einigen Bereichen wenig sinnvoll erscheint. Neben der Diskussion um bessere Schutzausrüstungen für Polizeibeamte steht auch die Diskussion um bessere Schutzausrüstung (Stichschutzwesten etc.) für beispielswiese Rettungsfachpersonal immer wieder im Fokus der Diskussionen.
Gerade die Übergrife auf Rettungsfachpersonal oder Feuerwehrangehörige stellen ein enormes Gefährdungspotential dar, da nicht nur die betroffenen Rettungskräfte gefährdet werden, sondern diese auch in der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Rettung und zum Schutz von Dritten oder wichtigen Gemeinschaftsgütern beeinträchtigt werden.
Eine härtere Sanktionierung soll die Hilfskräfte im Allgemeinen besser vor derartigen Übergriffen schützen und gleichzeitig den Respekt und die Wertschätzung ausdrücken.
In § 115 StGB der neu eingeführt wird, werden einerseits Rettungskräfte wie Polizei- und Vollstreckungsbeamte in den Schutzbereich inkludiert. Gleichzeitig wird der Strafrahmen auf 3 Monate im Mindestmaß bis zur Höchststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe festgelegt.