Schutz für Rettungskräfte und Polizei

Schutz für Rettungskräfte und Polizei

Die Berichterstattung über Angriffe auf Rettungskräfte und/oder Polizeikräfte häufen sich. Neben bereits durchgeführten Gesetzesänderungen hat der Gesetzgeber nunmehr mit Beschluss vom 27.04.2017 einen höheren Strafrahmen für derartige Angriffe beschlossen.

Problemstellung

Die staatlichen Schutzorgane sollen den Bürgern einerseits offen und freundlich gegenübertreten und deeskalierend wirken, so dass eine Aufrüstung mit Schutzbeklaeidung etc. in einigen Bereichen wenig sinnvoll erscheint. Neben der Diskussion um bessere Schutzausrüstungen für Polizeibeamte steht auch die Diskussion um bessere Schutzausrüstung (Stichschutzwesten etc.) für beispielswiese Rettungsfachpersonal immer wieder im Fokus der Diskussionen.

Gerade die Übergrife auf Rettungsfachpersonal oder Feuerwehrangehörige stellen ein enormes Gefährdungspotential dar, da nicht nur die betroffenen Rettungskräfte gefährdet werden, sondern diese auch in der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Rettung und zum Schutz von Dritten oder wichtigen Gemeinschaftsgütern beeinträchtigt werden.

Eine härtere Sanktionierung soll die Hilfskräfte im Allgemeinen besser vor derartigen Übergriffen schützen und gleichzeitig den Respekt und die Wertschätzung ausdrücken.

In § 115 StGB der neu eingeführt wird, werden einerseits Rettungskräfte wie Polizei- und Vollstreckungsbeamte in den Schutzbereich inkludiert. Gleichzeitig wird der Strafrahmen auf 3 Monate im Mindestmaß bis zur Höchststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe festgelegt.

§ 115 Abs. 3 StGB lautet:
„Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.“
Erfasst sind hier it jedoch nicht nur tätliche Übergriffen aondern auch Behinderungshandlungen durch „Gaffer“ oder Perosnen, die Notfall-Gassen blockieren.

Diskussion

Sicherlich kann man geteilter Ansicht darüber sein, ob die Verschärfung des Strafrahmens tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation für die Einsatzkräfte führt. Begrüßenswert ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit der Einsatzkräfte erkannt und dieser ein größeres Gewicht beigemessen hat.
In der Praxis zeigt sich gerade bei der Blockade von rettungsgassen, dass eine Ahndung nicht immer möglich ist, da sowohl die Rettungs- wie auch die Sicherheitskräfte in aller Regel zunächst wichtigere Aufgaben zu erfüllen haben, als die Blockierer oder Gaffer festzustellen. Die hierfür notwendigen Personalressourcen stehen oftmals nicht zur Verfügung.
Ob die Verschärfung der Sanktionen zugunsten der Einsatz- und Rettungskräfte tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten wird, bleibt abzuwarten.